- Falltreppe
- Fạll|trep|pe, die: 1. in eine Decke od. einen Fußboden eingelassene herausklappbare Treppe. 2. (Bergbau): röhrenartiger Kasten mit höhenverstellbaren, wechselseitig einander gegenüberliegenden Plattformen zum Transport von Fördergut, taubem Gestein.
Universal-Lexikon. 2012.